Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
1. Veranstalter
Hessischer Leichtathletik-Verband (HLV) Kreis Fulda-Hünfeld
2. Ausrichter
Hessischer Leichtathletik-Verband (HLV) Kreis Fulda-Hünfeld oder der vom Kreisvorstand beauftragte Verein oder LG.
3. Wettkampfbestimmungen
Alle Veranstaltungen werden nach den derzeit gültigen Internationalen Wettkampf- Regeln (IWR) und der Satzung und Ordnungen des DLV einschl. aller Anhänge, insbesondere der Deutschen Leichtathletikordnung (DLO) durchgeführt, sofern in der Ausschreibung nichts anderes vermerkt ist.
4. Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind an allen Kreismeisterschaften nur Mitglieder der dem HLV angeschlossenen Vereine oder LGs, die einen gültigen Startpass besitzen. Dazu wird auf die DLO, § 4 (Startrecht) und § 5 (Teilnahmerecht an Meisterschaften), hingewiesen.
Für die Alterklassen U 12 und jünger ist b.a.w. folgende Regelung zu beachten:
- Für jeden Teilnehmer muss bei Abgabe der Wettkampfmeldung eine schriftliche Teilnehmererklärung für ein Teilnahmerecht beim Meldeverantwortlichen des jeweiligen Vereines vorhanden sein.
- Mit Abgabe der Wettkampfmeldung muss auch das Formbaltt "KiLa-Haftungsausschluss" vollständig ausgefüllt vom jeweiligen Vereinsverantwortlichen mit abgegeben werden.
- Ohne "KiLa-Haftungsausschluss" ist keine Wettkampfteilnahme möglich.
Voraussetzung für die Teilnahme an Wettkämpfen ist, dass die Teilnehmer bzw. die Personensorgeberechtigten für eine angemessene sportärztliche Untersuchung selbst verantwortlich Sorge tragen.
- Im Gegensatz zur Regelung in der gültigen Fassung der DLO besteht bei Meisterschaften folgende Regelung:Ausländer können, sofern sie einen Startpass besitzen, Mitglied in einem dem HLV angeschlossenen Verein sind und die entsprechende Vorleistung erfüllt haben, an Meisterschaften teilnehmen.
Alle Wettkämpfe werden nur in der gemeldeten Altersklasse durchgeführt!
Jugendliche dürfen bei einer Meisterschaft in einer Disziplin nur in einer Altersklasse starten.
5. Meldungen
Die Meldungen sind bis auf den Bereich der KiLa nur über LA.Net 3 möglich. Meldungen für die KiLa erfolgen mittels eine auf der Homepage des HLV-Kreises bereitgestellten Excel-Datei über eMail.
Die in den jeweiligen Ausschreibungen genannten Meldetermine müsse eingehalten werden.
- Bedeutet aber nicht, dass diese Meldungen vom Veranstalter auch akzeptiert wurden.
Nachmeldungen sind nur per E-Mail möglich. Der Eingang dieser Nachmeldungen wird per E-Mail bestätigt. Für Nachmeldungen wird die doppelte Meldegebühr erhoben.
Meldungen per E-Mail und Papiermeldungen werden entsprechend ihres zusätzlichen Aufwandes wie Nachmeldungen behandelt; es wird hier ebenfalls die doppelte Meldegebühr erhoben.
Der Veranstalter stellt am Wettkampftag zur Abholung der Wettkampfunterlagen Meldeübersichten für alle Athleten zur Verfügung! Die Meldeübersicht muss vor Wettkampfbeginn abgeholt und kontrolliert werden.
Im Einzelfall und wenn es die Meldezahlen erlauben werden bis 1 Stunde vor dem jeweiligen Wettkampfbeginn noch Nachmeldungen im Wettkampfbüro angenommen. Die Zulassungsentscheidung wird ausschlieslich durch die Wettkampfleitung getroffen. Nachmeldungen an der Wettkampfanlage werden nicht berücksichtigt!
In der Nacht nach Ablauf der Meldefrist verschickt LA.Net 3 an alle Nutzer eine Mail mit einem anhängenden „Meldebogen“ ihrer gemeldeten Athleten als Meldequittung. Diese Quittung bestätigt, dass die darauf genannten Meldungen bis zum Meldeschluss bei LA.Net 3 erfasst wurden.
Darüber hinaus erteilt der Teilnehmer mit der Meldung durch den Verein/die LG sein Einverständnis, dass sein Bild und persönliche Daten (Name, Geburtsjahrgang, Ergebnisse) im Rahmen der Berichterstattung über die Veranstaltung (z. B. Presse, Internetseite) bzw. durch die Ergebnislisten verbreitet werden dürfen.
6. Organisationsbeitrag
Art | Männer/Frauen | Jugend ab U 18 | Jugend U16-U12/ Kinder |
---|---|---|---|
Einzel | 2,50 € | 2,50 € | 2,50 € |
Staffel | 3,00 € | 3,00 € | 3,00 € |
Mehrkampf | 5,00 € | ||
Blockwettkampf | 5,00 € |
Nachmeldungen und Meldungen per E-Mail kosten die doppelte Meldegebühr.
4,50 € pro Athlet/Athletin in der KiLa
7. Stellplatzkarten/Startnummern
Für alle Laufwettbewerbe sind die Stellplatzkarten - falls verwendet - bis spätestens 45 Minuten vor Beginn des Wettkampfes am Stellplatz abzugeben. Bei allen technischen Wettbewerben haben sich die Teilnehmer spätestens 10 Minuten vor Beginn des Wettkampfes am Wettkampfort zu melden. Die Startnummern - falls verwendet - sind auf der Brust zu tragen.
8. Vor, Zwischen- und Endläufe
Aus den Vorläufen kommen die Zeitschnellsten in die vor Beginn der Wettkämpfe festgesetzte Anzahl von Zwischenläufen oder den Endlauf. In allen Sprung-, Stoß- und Wurfwettbewerben werden in Vorkämpfen mit 3 Versuchen die 8 Besten für den Endkampf ermittelt. Abweichungen hiervon bei den Grand-Prix-Veranstaltungen werden in den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben.
9. Geräte
Sämtliche Geräte, außer Speeren, Disken und Stabhochsprung-Stäben werden vom Ausrichter gestellt. Eigene Geräte dürfen nur benutzt werden, sofern sie vor dem Wettkampf von einem vom HLV zugelassenen Geräteprüfer geprüft, als zugelassen gekennzeichnet sind (offizielle Prüfmarke des HLV) und allen Wettkämpfern für die gesamte Dauer des Wettkampfes zur Verfügung stehen. An den Wettkampfgeräten dürfen nach der Prüfung bis zum Ablauf der gewährten Zeit keine Veränderungen vorgenommen werden. (IWR 187, Internationale Wettkampf-Regeln).Für den Fall der Beschädigung wird keine Haftung seitens des Veranstalters oder des Ausrichters übernommen.
10. Innenraum/Wettkampfstätten
Nur die unmittelbar am Wettkampf beteiligten Aktiven und Kampfrichter haben Zutritt zum Innenraum/Wettkampfstätten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Schiedsrichter oder die Veranstaltungsleitung den Wettbewerb solange unterbrechen bis alle Unbeteiligten die Wettkampfstätte verlassen haben.
11. Siegerehrung
Die Siegerehrung erfolgt möglichst zeitnah nach Beendigung eines Wettbewerbs, wird jedoch frühestens 30 Minuten nach der offiziellen Bekanntgabe des Wettkampfergebnisses durchgeführt. (Einspruchsfrist, IWT 146.2). Es werden die besten acht Teilnehmerinnen/Teilnehmer im Einzel (bei Endläufen mit weniger als acht Teilnehmern nur die Endlaufteilnehmer) geehrt. Die Siegerehrung schließt den Wettkampf ab und gehört somit auch zum Wettkampf. Die Nichtteilnahme kann zur nachträglichen Disqualifikation führen. Nicht abgeholte Urkunden und Medaillen werden nicht nachgesandt.
12. Gestellungspflicht für Kampfrichter und Helfer
Alle an Einzel- und Mehrkampfmeisterschaften teilnehmenden Vereine (auch jene, die im Verbund einer LG an den Start gehen) sind verpflichtet Helfer für den gesamten Veranstaltungstag zu benennen. Gleicher Sachverhalt gilt für alle KiLa-Veranstaltungen.
13. Haftung
Wir schließen unsere Haftung für einfache fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
14. Datenschutz
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und in dem zur Durchführung und Abwicklung der Wettkämpfe - im Sinne der »Satzung und Ordnungen« sowie der »Internationalen Wettkampfregeln (IWR)« - erforderlichen Umfang verwendet und weitergegeben.
Name, Vorname, Altersklasse, Jahrgang, Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers können zur Darstellung von Start- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft und Ergebnis-CD sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
Gespeicherte personenbezogene Daten können gegebenenfalls an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmer oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt.
HLV-Leichtathletikkreis Fulda-Hünfeld