Neuer Weg für junge Kampfrichter:innen - Beschluss des Präsidiums vom 06.05.2025

  23.05.2025

Am 6. Mai 2025 hat das Präsidium einen wichtigen Beschluss zur Nachwuchsgewinnung im Kampfrichterwesen gefasst. Künftig soll die Teilnahme an der Kampfrichtergrundausbildung bereits ab dem 14. Lebensjahr möglich sein. Zudem wurde eine Regelung beschlossen, die einen vorläufigen Einsatz unter Aufsicht für unter 16-Jährige im betreuten Rahmen erlaubt. Die volle Lizenzierung bleibt weiterhin an die Vollendung des 16. Lebensjahres gebunden.

Mit dieser Entscheidung reagiert das Präsidium auf die veränderten Bedingungen im Ehrenamt: Viele Sportarten setzen längst auf frühe Aus- und Weiterbildung. Um auch im Kampfrichterbereich junge Menschen besser zu fördern und langfristig zu binden, wird ein entsprechender Antrag zur Änderung der Kampfrichterordnung (KRO) an die DLV-Mitgliederversammlung gestellt.

Weitere Details zum Beschluss und zur vorgeschlagenen Änderung der KRO finden Sie in [diesem Dokument].

Clara Costadura und Victoria Münch